Bußgeldbescheid

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Unsere Partneranwälte prüfen Ihren Fall genau und informieren Sie in einer kostenlosen Erstberatung über die Erfolgsaussichten eines Einspruchs.
Entscheiden Sie sich für eines der Beratungsangebote, übernimmt der Rechtsanwalt Ihre außergerichtliche und ggf. gerichtliche Vertretung.
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Rechtsdienstleistungen in Anspruch zu nehmen, muss weder kompliziert noch teuer sein. Ihr Zugang zum Recht soll einfach sein – deswegen sind auch unsere Preismodelle einfach und verständlich gestaltet.
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Ist Ihr Bußgeldbescheid anfechtbar, stellt Ihr Rechtsanwalt eine Verteidigungsanzeige gegenüber der Bußgeldbehörde und beantragt zugleich Akteneinsicht. Im nächsten Schritt erhebt er Einspruch und stimmt das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.
Die Erfolgsaussichten hängen immer von dem individuellen Fall ab, weshalb zunächst Einsicht in die Akten benötigt wird. Wenn die Akteneinsicht vorhanden ist, meldet sich der Rechtsanwalt mit seiner Einschätzung.
Die Partneranwälte von Atornix prüfen alle Arten von Bußgeldbescheiden, die mit dem Verkehrsrecht in Verbindung stehen.
Das Bußgeldverfahren richtet sich gegen die Person, an die der Bußgeldbescheid adressiert wurde. Ob diese auch tatsächlich der Fahrer des Wagens war, ist unerheblich. Daher muss sich der Fahrzeughalter bei Atornix registrieren.
Das Bußgeldverfahren läuft auch dann weiter, wenn unsere Partneranwälte bereits in Ihrem Namen Einspruch eingelegt haben. Laden Sie bitte alle weiteren Unterlagen zu Ihrem Fall in Ihrem Kundenkonto hoch.
In der Prüfung Ihres Bußgeldbescheides ist die Prüfung des Anhörungsbogens mit inbegriffen. Damit unsere Partnerkanzlei fristgerecht Einspruch für Sie einlegen kann, sollten Sie sich bereits bei Erhalt eines Anhörungsbogens an Atornix wenden.
In Kürze
So gehen Sie vor
Ein Bußgeldbescheid gehört zu den unerfreulichen Überraschungen im eigenen Postkasten. Er setzt eine Geldbuße, unter Umständen auch ein Fahrverbot fest. Meistens geht es um einen Verkehrsrechtsverstoß wie falsches Parken, Geschwindigkeitsüberschreitung oder Fahren unter Alkoholeinfluss.
Bußgeldbescheide bilden allgemein den vorläufigen Abschluss eines Bußgeldverfahrens. Hier hat der Bußgeldbescheid auch eine gute Seite. Mit der Bezahlung einer festgelegten Geldbuße sowie der Befolgung einer möglicherweise ebenfalls verhängten Nebenfolge ist das Verfahren beendet. Eine weitere strafrechtliche Verfolgung findet nicht mehr statt.
Bußgelder ergehen bei Verkehrsrechtsverstößen, die im Vergleich mit einer Straftat eine minderschwere Qualität haben. Hier hat sich der Gesetzgeber für ein regelmäßig stark vereinfachtes Verfahren entschieden. Der Verstoß wird behördenseitig mit einer Geldbuße und anderen Nebenfolgen geahndet. Der Übergang in ein reguläres Verfahren vor dem strafrechtlichen Amtsrichter findet nur statt, wenn der Betroffene mit einem Einspruch gegen den Bescheid vorgegangen ist, dem die Behörde nicht stattgegeben hat.
Der Bußgeldkatalog listet die verschiedenen möglichen Ordnungswidrigkeiten auf, die zur Verhängung von Bußgeldern und Nebenfolgen führen können. Er wird in der Regel jährlich aktualisiert.
Die Palette der möglichen Verstöße ist dabei groß. Klassiker sind immer wieder Geschwindigkeitsverstöße. Dabei werden grundsätzlich Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit außerorts und innerorts unterschieden. Auch die Art des geführten Fahrzeuges kann dabei die Höhe eines Bußgeldes beeinflussen.
In Deutschland gilt die sogenannte Fahrerhaftung. Das bedeutet, dass verkehrsrechtliche Verstöße verschuldensabhängig geahndet werden.
Von dieser Fahrerhaftung ist die sogenannte Halterhaftung zu unterscheiden. Manche Länder nehmen stringent den Halter eines Fahrzeugs in Anspruch, wenn mit dem Fahrzeug eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen wird.
Aus dem Grundsatz der Fahrerhaftung folgt die Verantwortlichkeit des Fahrers, selbst, wenn dieser nicht mit dem eigenen Auto unterwegs ist und es dabei zu einem Verkehrsrechtsverstoß kommt. Daher müssen Sie sich für einen Bußgeldbescheid auch dann verantworten, wenn Sie mit einem fremden Auto eine Ordnungswidrigkeit begangen haben, beispielsweise bei Gebrauch
Viele Autofahrer glauben, dass sie für einen verkehrsrechtlichen Verstoß im Ausland nicht oder nur erschwert in Anspruch genommen werden können. Tatsächlich haben sich jedoch die europäischen Länder schon vor einigen Jahren darüber geeinigt, Daten zu Fahrzeugen und Haltern untereinander auszutauschen sowie die Vollstreckung von Bußgeldbescheiden in anderen europäischen Ländern zu ermöglichen.
Regelmäßig muss allerdings kein deutscher Autofahrer fürchten, in seinem Briefkasten demnächst einen fremdsprachlichen Bescheid einer ausländischen Bußgeldbehörde vorzufinden. Für die Vollstreckung von Bußgeldbescheiden aus dem Ausland ist ein bestimmtes Verfahren vorgesehen, bei dem das Bundesamt für Justiz als vermittelnde Behörde durch die ausländische Behörde eingeschaltet wird.
Das Bundesamt für Justiz führt dabei eine Art Vorprüfung durch, wobei es insbesondere darauf ankommt zu klären, ob der Vollstreckung des ausländischen Bußgeldbescheides Verfahrenshindernisse entgegenstehen. Betroffene Fahrer sind auch gegenüber einem Bußgeldbescheid aus dem Ausland nicht rechtlos gestellt.
In aller Regel beginnt das Bußgeldverfahren, indem Sie einen sogenannten Anhörungsbogen erhalten. Darin wird der Betroffene über den verkehrsrechtlichen Vorwurf informiert, muss seine Personalien bestätigen und kann Angaben zur Sache machen. Der Adressat kann bereits mit dem Anhörungsbogen auch einen Verteidiger bestellen, der seine rechtlichen Angelegenheiten gegenüber der Behörde vertritt. Ergeben sich aus dem Anhörungsbogens keine veränderten Bewertungen der Sachlage, ergeht der eigentliche Bußgeldbescheid gegen den Betroffenen.
Es ist wichtig zu wissen, dass der Anhörungsbogen bereits mit der Anordnung in der Behörde zur Unterbrechung der Verjährung in der Ordnungswidrigkeitensache führt. Grundsätzlich hat die Behörde drei Monate Zeit, um den Verantwortlichen zu ermitteln und entsprechend einen Bußgeldbescheid zuzustellen. Mit der ordnungsgemäßen Anordnung zur Erstellung des Anhörungsbogens beginnt die dreimonatige Frist von neuem zu laufen.
Hinweis: Aus einer Verwarnung kann ein Bußgeldverfahren werden
Mit einer Verwarnung werden geringfügige Ordnungswidrigkeiten geahndet. Die Besonderheit an einer Verwarnung ist, dass sie nicht mit einem eigenen Rechtsmittel angegriffen werden kann. Entweder der Betroffene bezahlt die Verwarnung innerhalb einer gesetzten Frist oder die Angelegenheit geht in ein ordnungsgemäßes Bußgeldverfahren über. Nicht jedem Bußgeldverfahren geht eine Verwarnung voraus.
Bußgeldbescheide enthalten:
Außerdem enthält der Bußgeldbescheid eine Rechtsmittelbelehrung und den Hinweis darauf, dass er rechtskräftig und vollstreckbar wird, wenn der Betroffene nicht fristgemäß Einspruch einlegt. Der Betroffene wird regelmäßig außerdem darauf hingewiesen, dass ein Einspruch auch zu einer nachteiligen Entscheidung für den Betroffenen führen kann.
Bußgeldbescheide können mit einem Einspruch angegriffen werden. Der Adressat hat zwei Wochen Zeit, um um gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Die Berechnung der zweiwöchigen Frist beginnt mit der Zustellung des Bußgeldbescheides.
Nach dem Einspruch ergeben sich zwei Möglichkeiten:
Dann kommt es zu einer mündlichen Verhandlung über den Verkehrsrechtsverstoß. Dabei kann der Richter die Strafe für den Verstoß zum Nachteil des Betroffenen von der verhängten Geldbuße im Bußgeldbescheid abändern.
Tipp: Bußgeldbescheid umgehend prüfen lassen
Lassen Sie im Zweifelsfall einen Bußgeldbescheid unverzüglich nach seinem Zugang durch einen im Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen und sich zu den Erfolgsaussichten eines möglichen Einspruchs beraten. Gerade bei hohen Geldbußen und belastenden Nebenfolgen wie Fahrverboten sollten Sie einen Einspruch in Betracht ziehen, da viele Bußgeldbescheide Fehler aufweisen.
Schätzungsweise sind 30 bis 50 % aller Bußgeldbescheide mit Fehlern behaftet. Dabei führen nicht alle diese Fehler zu einer Unwirksamkeit der Bußgeldforderung. Hier kommen beispielsweise bloße Schreibfehler bei dem Namen des Betroffenen in Betracht, die aber weitestgehend folgenlos bleiben, wenn der Betroffene am Ende eindeutig identifiziert werden kann. Auch undeutliche Fotos führen nicht immer zu einer Unwirksamkeit des Bußgeldbescheides.
Als komplex erweisen sich häufig technische Mängel, wie zum Beispiel eine unterbliebene Eichung des Messgerätes bei Geschwindigkeitsverstößen.
Grundsätzlich gehört die detaillierte Fehlerprüfung bei Bußgeldbescheiden in die Hände eines erfahrenen Verkehrsrechtsanwalts. Viele Fehler sind nicht auf den ersten Blick erkennbar, können den Betroffenen aber die Geldbuße und die unangenehmen Nebenfolgen ersparen. Die häufigsten Fehler in Bußgeldbescheiden sind formelle und technische Mängel, auf Grund derer ein Widerspruch eingelegt werden kann.
Faktisch gehören die Punkte im Flensburger Zentralregister nicht in das Bußgeldverfahren. Für ihren Erlass ist nicht die Bußgeldbehörde zuständig, sondern das Kraftfahrtbundesamt. Dennoch wird die Verhängung von Punkten häufig im Bußgeldbescheid erfasst.
Es handelt sich allerdings nicht um einen Fehler, wenn die Angaben zu verhängten Punkten im Bescheid fehlen. Rechtlich betrachtet sind die Punkte keine Nebenfolgen im Ordnungswidrigkeitenverfahren wie es etwa das Fahrverbot ist.
Neben den eigentlichen Geldbußen, die sich aus dem Bußgeldkatalog ergeben, fallen bei Bußgeldbescheiden Gebühren an. Diese liegen zurzeit bei 28,50 EUR. Dieser Betrag setzt sich aus Gebühren und sogenannten Auslagen zusammen.
Weiterhin entstehen bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid Gerichtskosten. Diese können sich in einem Kostenrahmen zwischen 50 und 15.000 EUR bewegen. Dabei richten sie sich nach der Höhe des Bußgeldes selbst.
So entstehen bei Bußgeldern über 500 EUR gerichtlichen Gebühren in einer Höhe von 10 % des Bußgeldes. Diese Gebühren entstehen Ihnen nur, wenn der Bußgeldbescheid in einem gerichtlichen Verfahren bestätigt wird. Kommt es dagegen zu einem Freispruch oder zu einer Einstellung des Verfahrens, trägt die Staatskasse die Gerichtskosten.
Fahrverbote gehören zu den intensivsten Maßnahmen, die der Bußgeldkatalog kennt. Bei Verhängung eines Fahrverbots muss der Führerschein für einen bestimmten Zeitraum abgegeben werden. Fahrverbote werden in der Regel für Zeiträume zwischen einem und drei Monaten verhängt. Der Gesetzgeber ahndet mit einem Fahrverbot besonders gravierende oder beharrliche verkehrsrechtliche Verstöße.
Bei der Bewertung eines Verkehrsrechtsverstoßes kommt es dabei auch darauf an, ob der Betroffene erstmalig einen gravierenden Verkehrsrechtsverstoß begangen hat oder Wiederholungstäter ist. Diese Frage entscheidet unter anderem auch darüber, ob der Betroffene in einem gewissen Rahmen selbst den Zeitraum bestimmen kann, indem er den Führerschein abgibt – zum Beispiel während seiner Urlaubszeit.
Das Fahrverbot ist von dem noch schwerwiegenderen Führerscheinentzug zu unterscheiden. Bei einem Führerscheinentzug – einer häufigen Nebenfolge in klassischen strafrechtlichen Verfahren – muss der Betroffene den Führerschein nicht nur für einen gewissen Zeitraum auf der Polizeidienststelle abgeben, sondern die Fahrerlaubnis wird regelrecht entzogen und muss nach Ablauf einer bestimmten Frist neu beantragt werden.
Tipp: Fahrverbot umgehen
Gerade, wenn Sie Ihren Führerschein beruflich benötigen, sollten Sie bei Verhängung eines Fahrverbotes immer rechtsanwaltliche Unterstützung suchen. In manchen Fällen lässt sich das Fahrverbot durch eine höhere Geldbuße umgehen oder durch Verweis auf ein sogenanntes „Augenblicksversagen“ abmildern.
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